Haarmoos

alle Fotos: F. Weiß
alle Fotos: F. Weiß

Das Haarmoos westlich des Abtsdorfer Sees bei Laufen im oberbayerischen Landkreis Berchtesgadener Land stellt das bedeutendste Wiesenbrütergebiet Südostbayerns dar. Es hat eine Gesamtfläche von ca. 400 ha und gehört als Feuchtgebiet zu den gefährdetsten Lebensräumen.

 

Die Entstehung des Haarmooses begann vor ca. 10 000 Jahren am Ende der letzten Eiszeit, als sein heutiges Gebiet nach dem Abschmelzen der Gletschermassen von einem flachen See bedeckt war. Durch Verlandung des Sees bildete sich zunächst ein Niedermoor, welches sich normalerweise zum Hochmoor weiterentwickelt hätte. Da aber der Salzburger Landesherr Fürstbischof Hieronymus im 18. Jahrhundert die Flächen durch Entwässerungsmaßnahmen für die Bauern urbar machen ließ, entstand ein artenreiches Feuchtgebiet.

 

Der LBV hat im Haarmoos bereis etwa 50 Hektar Naturschutzflächen angekauft. Die feuchten Wiesenflächen beherbergen viele bodenbrütende Vogelarten wie Kiebitz, Großer Brachvogel, Wiesenpieper, Braunkehlchen, Bekassine und Wachtelkönig. Diese stehen alle auf der Roten Liste Bayerns.


Neben extensiv genutzten Feuchtwiesen finden sich im Haarmoos intensive Glatthaferwiesen, Niedermoorflächen sowie kleine Gehölzgruppen und bruchwaldartige Feuchtwäldchen. Dementsprechend vielfältig ist die Flora mit zahlreichen seltenen und geschützten Arten wie z.B. Knabenkraut, Trollblume, Sonnentau und Moosbeere.

 

Auf LBV-Flächen sind außerdem bereits mehrere, mit Grundwasser gefüllte Seigen angelegt worden.

Die Kreisgruppe Berchtesgaden betreut gemeinsam mit der Kreisgruppe Traunstein die LBV-Flächen. So wurden zum Beispiel im Jahre 2009, auf einer zu renaturierenden Feuchtfläche, die Wurzelstöcke herausgefräst, um eine regelmäßige Mahd zu ermöglichen.

 

Um diese Arten und ihre Lebensräume zu erhalten, sind bestimmte Maßnahmen unerlässlich. Die Feuchtwiesen werden ein- bis zweimal pro Jahr von Landwirten aus der Umgebung gemäht. Auf das Ausbringen von Dünger und Pestizide muss verzichtet werden. Bereits 1987 wurde ein Wegegebot mit Besucherlenkungsmaßnahmen eingeführt, um Störungen von Vögeln in der Brutzeit zu reduzieren und seltene Pflanzen zu schützen. Die Wiesenbrüterflächen dürfen demzufolge im Zeitraum vom 20.03. bis 15.06. nicht betreten werden.

 
 
 
 

Großer Brachvogel ( Numenius arquata )

Der Bestand des Brachvogels in Bayern hat zwischen 1980 und 2015 um ca 54% abgenommen.

Die in den letzten Jahren beobachteten niedrigen Reproduktionsraten

lassen weitere Bestandsrückgänge erwarten. Diese treten jedoch aufgrund der hohen Lebenserwartungen der Art erst mit Verzögerung in Erscheinung.

Bekassine ( Gallinago gallinago )

Die Bekassine ist in Bayern vom Aussterben bedroht. Ursachen hierfür sind Verlust oder Entwertung von Nieder-, Hoch- und Übergangsmooren, Nasswiesen und Überschwemmungsflächen. Dies ist zumeist durch Nutzungsänderungen bzw.- intensivierung bislang extensiv bewirtschafteten Feuchtlands bedingt.