Durch das erfolgreiche Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen!“ 2019 gibt es in Bayern verbindliche Regelungen in Sachen Lichtverschmutzung. Unter anderem ist es gesetzlich verboten, die Fassaden öffentlicher Gebäude nach 23 Uhr anzustrahlen. Fraglich ist, ob in Bayern tatsächlich spätestens um 23 Uhr an Rathäusern, Schulen, Kirchen und Co. die Lichter auch wirklich ausgehen. Der LBV startet deshalb jetzt eine Überprüfungsaktion und ruft alle Ehrenamtlichen dazu auf, bei sich vor Ort zu schauen, ob die 23-Uhr-Abschaltung an öffentlichen Gebäuden umgesetzt wird. Falls nicht, empfiehlt es sich an die Gemeinde heranzutreten, auf das Gesetz aufmerksam zu machen und die Abschaltung zu verlangen.

Ein ausführlicher Leitfaden zur Aktion mit Hintergrundinfos inklusive einem Muster-Anschreiben an die Kommune ist beigefügt.

Die Landesgeschäftsstelle sammelt gleichzeitig die Rückmeldungen, um ggf. auf Landesebene aktiv zu werden, wenn sich ein bayernweites Problem abzeichnet. Hier geht’s zum Rückmelde-Formular:

https://www.lbv.de/ratgeber/naturwissen/lichtverschmutzung/m...

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme! Mit ganz einfachen Mitteln können wir hier viel erreichen. Unnötiges Licht in der Nacht frisst nicht nur Strom und schädigt das Klima, sondern hat auch erhebliche Auswirkungen auf unsere Biodiversität.

 

Ausführliche Hintergrundinformationen zum Problem der Lichtverschmutzung finden Sie unter https://www.paten-der-nacht.de/

 

Musteranschreiben an Gemeinden
Muster-Anschreiben_23-Uhr-Abschaltung.do
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LBV-Leitfaden Lichtverschmutzung
LBV-Leitfaden_Lichtverschmutzung_23Uhr.p
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