junge Zwergfledermaus. Foto: Dr. A. Zahn
junge Zwergfledermaus. Foto: Dr. A. Zahn

 

Fledermaus gefunden!

 

Was ist als Erstmaßnahme im Notfall zu tun, wenn Sie eine kranke, verletzte oder junge Fledermaus gefunden haben? Fassen Sie eine  gefundene Fledermaus immer nur mit Handschuhen oder einem sonstigen Schutz gegen Bisse an! Die Wahrscheinlichkeit, sich durch einen Fledermausbiss mit Tollwut zu infizieren, ist zwar äußerst gering. Viele Arten können jedoch kräftig und schmerzhaft beißen. 

 

Wenn Sie es sich zutrauen, können Sie dem Tier Wasser (mit Pipette oder Pinsel seitlich an die Maulspalte) anbieten.

 

Vor allem kleine Arten wie die fünf bis sechs Gramm leichten Zwergfledermäuse werden oft als vermeintlich hilflose Jungtiere angesehen. Junge Fledermäuse gibt es bei uns nur von Ende Mai bis Juli. In den ersten Lebenswochen sind sie entweder völlig nackt oder nur flaumig behaart. Sie können durch gekippte Fenster in Wohnungen gelangen. Findet man ein hilfloses Jungtier sollte man versuchen den Winzling in sein Quartier zurücksetzen. Oft befindet sich das Quartier in einem Haus wenige Meter vom Fundort entfernt. Wenn das nicht möglich ist, finden Sie einige Tipps zum Download in dem PDF "Helfen- aber bitte richtig!" von Manuela Menn ganz unten auf dieser Seite.

 

Mit ausgewachsenen Fledermäusen ohne erkennbare Verletzungen sollte am Abend (außer in Frostnächten oder bei Dauerregen) ein Abflugversuch unternommen werden. Setzen Sie das Tier in der Abenddämmerung möglichst hoch an eine rauhe Wand, Holzverschalung oder ein Fensterfliegengitter und beobachten Sie, ob es abfliegen kann.

 

 

Bei Findlingen mit größeren Wunden oder Knochenbrüchen kann nur ein Fledermausspezialist helfen. Sie sollten das Tier möglichst schnell und vorsichtig in eine Kiste oder Schachtel setzen. Legen sie ein Tuch mit hinein. Verschließen Sie die Schachtel gut, wenige Zentimeter genügt den kleinen Arten zum Entkommen!  Im Winter die Kiste in einen etwa 5 bis 10°C kühlen Raum stellen, im Sommer sollte sie bei Zimmertemperatur aufbewahrt werden. 
Benachrichtigen Sie dann einen Fledermaus-Fachmann.

 

 LBV-Ansprechpartner:

 

Nikola Bichler, Tel. 0172 8384192  nikbich@posteo.de

 


Das Naturschutzgesetz lässt die vorübergehende Aufnahme hilfloser Fledermäuse zu. Wenn aber absehbar ist, dass das Tier nicht in kurzer Zeit wieder freigelassen werden kann, müssen die Naturschutzbehörden informiert werden.

 

 

 

   
Fledermaus gefunden - was tun?
Flussdiagramm, welche Fragen man sich stellen soll und was daraus folgt bzw. was man da tun könnte
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Helfen - aber bitte richtig! Sinnvolle Rückführung von Jungfledermäusen
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