Hinweis für Webseiten-Bearbeiter! Bitte gehen Sie nach der ersten Anmeldung im Webbaukasten zunächst auf XXX und machen Sie sich mit den Funktionen Ihrer neuen LBV-Webbaukasten-Seite vertraut.
Nehmen Sie nur Tiere auf, auf die diese Kriterien zutreffen!
Igel sind Wildtiere und keine Haustiere und somit durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Die Aufnahme eines Igels ist nur ausnahmsweise bei verletzten oder kranken Tieren erlaubt - danach müssen sie unverzüglich wieder freigelassen werden.
Wichtig ist immer die Witterung!
Einen abgemagerten Igel erkennt man wie folgt:
Nach Wintereinbruch herumlaufende Igel sind meist tagsüber unterwegs. Es handelt sich dann entweder um kranke oder schwache Alttiere, oft sind es aber auch Jungtiere, die spät geboren wurden, eventuell auch krank sind und sich wegen des geringen Nahrungsangebots im Spätherbst kein für den Winterschlaf ausreichendes Fettpolster anfressen konnten.
Meist genügt das Angebot von Unterschlupfmöglichkeiten im Garten und eine Zufütterung. Das Nest sollte trocken und ausreichend isoliert (kein komplettes Druchfrieren) sein. Ein Entnehmen der Igel aus der Natur bei noch milder Witterung ist nicht nötig.
Wichtig ist vor allem, dass im Winter keine schon länger bestehenden Laub-, Reisig- oder Holzhaufen verbrannt oder zerstört werden, denn auch da können sich Igel befinden. So werden sie in ihrem Winterschlaf gestört oder schlimmer noch, getötet.